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Möglichkeit der Unterlassungsklage gem. § 862 Abs. 1 S. 2 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Mieter M hört - wie nahezu jede Nacht - sehr laut Musik. Nachbar N, der eine Wohnung im gleichen Haus besitzt, fühlt sich hiervon gestört. Er möchte erreichen, dass M die Musik leiser stellt und zukünftig nachts keine laute Musik mehr abspielt.
Einordnung
Möglichkeit der Unterlassungsklage gem. § 862 Abs. 1 S. 2 BGB
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Untersagte Postwurfsendungen
Mieter M wünscht keine Werbung. Er bringt an seinem Briefkasten einen Aufkleber an, auf dem es heißt „Keine Werbung!“. Dennoch wirft Unternehmer U vereinzelt Werbung ein. M möchte dies unterbinden.
Anspruch gegen den bösgläubigen Besitzer gem. § 1007 Abs. 1 BGB
Arbeitgeber A überlässt seinem Arbeitnehmer N einen Dienstwagen zu rein dienstlichen Zwecken. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt N den Wagen nicht an A heraus. A fordert den Wagen zurück.