4,7(54.281 mal geöffnet in Jurafuchs)
Arglosigkeit – Opfer glaubt Todesdrohungen nicht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T und O streiten sich seit Jahren um die Erbschaft. T droht der O mehrmals mit vorgehaltener Pistole, sie umzubringen. Als T und O wieder streiten, hält T der O erneut die Pistole an den Kopf und flüstert: „Jetzt bist du dran!“. O nimmt diese Drohung, wie von T vorhergesehen, nicht ernst. T schießt und tötet die O.
Einordnung
Arglosigkeit – Opfer glaubt Todesdrohungen nicht
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Betriebsbegriff im StVG für Arbeitsmaschinen
Landwirtin A betreibt auf ihrem Hof einen Traktor. Sie mäht mit ihrem Traktor ihr Weideland. Durch die Mäharbeiten wird ein Stein auf das benachbarte Grundstück geschleudert, auf dem B reitet. Der Stein trifft Bs Auge. B verlangt Schadensersatz.
Unfall in automatisierter Waschanlage – Haftungsverteilung
A und B lassen ihre Autos in einer Waschstraße bei ausgeschaltetem Motor vorwärts ziehen. A fährt kurz hinter B. Aus ungeklärten Gründen löst sich eine Zugvorrichtung am Auto der B, sodass sie stehen bleibt. Um eine Kollision zu vermeiden, bremst A ab. Da die Anlage hierauf nicht eingestellt ist, beschädigt das Gebläse das Auto des A.