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Betriebsbegriff im StVG für Arbeitsmaschinen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Landwirtin A betreibt auf ihrem Hof einen Traktor. Sie mäht mit ihrem Traktor ihr Weideland. Durch die Mäharbeiten wird ein Stein auf das benachbarte Grundstück geschleudert, auf dem B reitet. Der Stein trifft Bs Auge. B verlangt Schadensersatz.
Einordnung
Betriebsbegriff im StVG für Arbeitsmaschinen
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