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Fall: Objektiver Mangel
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Der Streaming-Dienst D wirbt mit Künstlerin K. Das Streamen ihrer drei Alben soll ausschließlich bei D möglich sein. Fan F schließt deshalb mit D einen Vertrag über die Nutzung des Dienstes. In der App des D muss F aber feststellen, dass ausschließlich die ersten zwei Alben der K erhältlich sind.
Einordnung
Fall: Objektiver Mangel
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