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Untauglicher Versuch - Untaugliches Tatsubjekt
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T wurde neulich zum Polizeibeamten ernannt. Er schlägt während seiner Dienstausübung rechtswidrig den O. Tatsächlich war die Ernennung wegen einer fehlerhaften Ernennungsurkunde nichtig (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG). Das wusste T nicht. Er ging von einer wirksamen Ernennung aus.
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