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Beschränkung des Forderungsübergangs durch Innenverhältnis
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

S und B brauchen für ihren neuen Kühlschrank ein Darlehen. Absprachegemäß tritt nur S gegenüber Bank G als Darlehensnehmer auf, während B sich für S verbürgt. Als das Darlehen fällig wird und S nicht zahlen kann, zahlt B der G die ganze Summe.
Einordnung
Beschränkung des Forderungsübergangs durch Innenverhältnis
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Beschränkung des Forderungsübergangs durch Innenverhältnis - Schenkung im Innenverhältnis
B will ihrem Freund S eine Freude machen. Sie weiß, dass er ein Darlehen bei G aufnehmen will, um seinem Traum als Künstler nachzugehen. Deswegen schenkt sie S zum Geburtstag, dass sie für S gegenüber G bürgt. Es kommt zum Zahlungsausfall, B springt ein.
Wettlauf der Sicherungsgeber - Grundkonstellation
S nimmt bei G ein Darlehen auf. Zur Sicherung der Darlehensforderung bestellt S‘ Mutter M der G eine Hypothek auf ihr Grundstück. Zudem bestellt S‘ Bekannte B dem G ein Pfandrecht an ihrer Luxusuhr. Als die Forderung fällig wird, kann S nicht zahlen, worauf B einspringt.