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Stiche mit Schraubendreher
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T und O haben einen heftigen Streit. T will den Streit endgültig beenden und begibt sich daher zu O und sticht ihm mit einem sieben Zentimeter langen Schraubenzieher zweimal in die Brust. Da O sich verteidigt, erleidet er nur leichte Verletzungen.
Einordnung
Stiche mit Schraubendreher
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Geschlechtsverkehr einer HIV-infizierten, untherapierten Person mit unwissendem Partner (abgewandelt: BGH, 04.11.1988-1 StR 262/88)
T ist HIV-positiv und untherapiert. Obwohl er dies weiß, hat er ungeschützten Geschlechtsverkehr mit seiner Freundin O, die nichts von seiner Erkrankung weiß. Nach fünf Wochen wird O bei einer Routine-Untersuchung HIV-positiv getestet.

Körperverletzung „mittels“ einer das Leben gefährdenden Behandlung
Z und U streiten sich in unmittelbarer Nähe einer viel befahrenen Straße. In ihrer Wut auf U stößt Z diese auf die Straße. U erleidet dadurch einige Prellungen und bleibt verletzt auf Höhe des Mittelstreifens liegen. Herannahende Autos können ihr knapp ausweichen.