Jurafuchs

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Anwendungsbereich von § 264 Nr. 2 ZPO

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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Kläger K hat gegen die Beklagte B zunächst eine zulässige Klage auf Feststellung erhoben, dass B zum „Ersatz allen Schadens aus dem Verkehrsunfall (…)“ verpflichtet ist. Im Verlauf des Prozesses kann K seinen Schaden genau beziffern und beantragt nun ihre Verurteilung zur Zahlung von € 26.000.

Einordnung

Anwendungsbereich von § 264 Nr. 2 ZPO

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