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Widerklage - Wie errechnet man den Gebührenstreitwert I (§ 45 Abs. 1 S. 1 GKG)?

einfach
schwer88 % lösen richtig
7. Mai 2026
9 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Werkunternehmer W erhebt Klage gegen Besteller B auf Werklohn in Höhe von €10.000. B erhebt Widerklage auf Schadensersatz statt der Leistung in Höhe von €5.000, da W einen Mangel am von ihm hergestellten Werk nicht beseitigt hat. Klage und Widerklage haben vollen Erfolg.

Einordnung

Widerklage - Wie errechnet man den Gebührenstreitwert I (§ 45 Abs. 1 S. 1 GKG)?

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