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Abgrenzung Verpflichtungsklage und Leistungsklage: Vertiefung Abgrenzung Realakt/Verwaltungsakt
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
L möchte einen Abenteuerspielplatz bauen. Nach einer landesrechtlichen Bestimmung steht ihr dafür eine Subvention zu. L beantragt die Subvention bei der zuständigen Behörde. Der Antrag wird abgelehnt. L will dagegen vorgehen.
Einordnung
Abgrenzung Verpflichtungsklage und Leistungsklage: Vertiefung Abgrenzung Realakt/Verwaltungsakt
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Statthaftigkeit der Leistungsklage bei öffentlich-rechtlichem Vertrag
L möchte einen Abenteuerspielplatz für Kinder bauen. Die Gemeinde sichert ihm im Rahmen eines schriftlichen, öffentlich-rechtlichen Vertrages eine Subvention zu. Im Gegenzug verpflichtet sich L darin, die neuesten Sicherheitsstandards einzuhalten. Nach dem Bau zahlt die Gemeinde die versprochene Subvention nicht aus.
Abgrenzung Verpflichtungsklage / Leistungsklage bei Geldleistungsansprüchen (Fall 2): Klage auf Zahlung bei Vorliegen eines Bewilligungsbescheids
L möchte einen Abenteuerspielplatz bauen. L beantragt dafür eine Subvention bei der zuständigen Behörde B. B erteilt L einen Bewilligungsbescheid über die beantragte Subvention. Als L von B Auszahlung der Subvention verlangt, lehnt B dies ab. L möchte deshalb Klage erheben.