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§ 127 Abs. 2 BGB Erleichterungen (Telekommunikative Übermittlung)

einfach
schwer67 % lösen richtig
7. Mai 2026
10 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Krimiliebhaber K möchte von V einen neuen Fernseher für €2000 kaufen, um seine Krimis zu schauen. V und K einigen sich auf die Schriftform, um die Vertragsbedingungen zu fixieren. K übersendet V eine E-Mail mit eingescannter Unterschrift. V nimmt auf dieselbe Weise den Vertrag an.

Einordnung

§ 127 Abs. 2 BGB Erleichterungen (Telekommunikative Übermittlung)

Wie funktioniert Jurafuchs?

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