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Widerrufserklärung: "ich muss die Matratze (…) leider an Sie zurücksenden"
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K kauft bei Onlinehändler B eine Matratze zu privaten Zwecken. Die Matratze ist mit einer Schutzfolie versehen. K entfernt die Schutzfolie. Anschließend schreibt er B, er müsse die Matratze leider zurücksenden und verlangt Rückzahlung des Kaufpreises.
Einordnung
Widerrufserklärung: "ich muss die Matratze (…) leider an Sie zurücksenden"
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„Anfechtung“ eines Maklervertrages als Widerrufserklärung
K meldet sich auf eine Anzeige des Portals Immoscout23. Weil das Objekt bereits verkauft ist, bietet Makler M ihm per E-Mail ein vergleichbares (online eingestelltes) Objekt an. In der Anzeige war M als Ansprechpartner bezeichnet und ein Hinweis auf eine Provision enthalten. K bittet M um einen Besichtigungstermin. Später kauft er das Objekt von V. Mit der Begründung, das Objekt sei mangelhaft, ficht K den Vertrag mit M wegen arglistiger Täuschung an.
Widerrufserklärung - zu spät
K erwirbt von Vertreterin V an seiner Haustür für €150 neue Glühbirnen. V belehrt ihn ordnungsgemäß über seine Rechte. Später bemerkt K, dass er noch einen großen Vorrat Birnen hat. Da er gerade viel zu tun hat, erklärt er erst drei Wochen später den Widerruf.