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Fristsetzung: "unverzügliche Nachlieferung"
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K bestellt bei V für eine bevorstehende Weihnachtsfeier einen Pullover. Dieser sollte am 12.12. geliefert werden. Sie bezahlt direkt. Als die Ware ausbleibt, fordert K die V zur unverzüglichen Lieferung auf. Da der Pullover auch am 19.12. noch nicht da ist, verlangt K ihr Geld zurück.
Einordnung
Fristsetzung: "unverzügliche Nachlieferung"
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