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Erbvertrag - Beseitigung der Bindungswirkung/ Aufhebung (Fall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Der schwerkranke E bestimmt in einem Erbvertrag mit seiner Tochter T seinen Neffen N als alleinigen Erben. Im Gegenzug für diese Erbeinsetzung verpflichtet sich N rechtsgeschäftlich zur Pflege des E. Dieser Verpflichtung kommt N jedoch nicht nach, sodass E die Erbeinsetzung des N rückgängig machen möchte.
Einordnung
Erbvertrag - Beseitigung der Bindungswirkung/ Aufhebung (Fall)
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Der schwerkranke E bestimmt in einem Erbvertrag mit seiner Tochter T seinen Neffen N als alleinigen Erben. Im Gegenzug hat sich N zur Pflege des E verpflichtet, kommt dieser jedoch nicht nach. E möchte die Erbeinsetzung des N daher rückgängig machen. Einer Aufhebung stimmt die T jedoch nicht zu.

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Der schwerkranke E bestimmt in einem Erbvertrag seine Tochter T als alleinige Erbin. Im Gegenzug hat sich T zur Pflege des E verpflichtet, kommt dieser jedoch nicht nach. E möchte die Erbeinsetzung der T daher rückgängig machen. Einer Aufhebung stimmt die T jedoch nicht zu und der Rücktritt ist nicht möglich.