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Statthaftigkeit der FFK: Erledigung nach Klageerhebung (Zurücknahme Fall 2)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Baubehörde B erteilt S eine Baugenehmigung unter der Auflage, dass S auch einen Sichtschutz zu Nachbar N errichtet. N geht gerichtlich gegen die Baugenehmigung vor. Während des Prozesses widerruft B die Baugenehmigung, weil S keinen Sichtschutz errichtet hat.
Einordnung
Statthaftigkeit der FFK: Erledigung nach Klageerhebung (Zurücknahme Fall 2)
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