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Plötzlich nicht mehr schutzbereit – Abgrenzung Nr. 1 und Nr. 2
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
O ist bettlägerig und liegt bei Ärztin T stationär mit Lungenentzündung in der Praxis. O benötigt alle paar Stunden ein überlebensnotwendiges Medikament. O gerät in akute Atemnot und drückt den Alarmknopf. T spritzt ihm das Medikament. Als O später erneut den Knopf drückt, verlässt T den O ohne Behandlung, obwohl sie weiß, dass O das Medikament benötigt.
Einordnung
Plötzlich nicht mehr schutzbereit – Abgrenzung Nr. 1 und Nr. 2
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T geht mit ihrem dreijährigen Sohn O in einem unwegsamen Gelände wandern. Als T eine SMS von ihrer Freundin erhält, ob sie Lust hat, feiern zu gehen, lässt die T den O auf einer Parkbank zurück und sagt zu ihm, dass sie nur eben auf die Toilette geht.

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