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Plötzlich nicht mehr schutzbereit – Abgrenzung Nr. 1 und Nr. 2

einfach
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7. Mai 2026
7 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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O ist bettlägerig und liegt bei Ärztin T stationär mit Lungenentzündung in der Praxis. O benötigt alle paar Stunden ein überlebensnotwendiges Medikament. O gerät in akute Atemnot und drückt den Alarmknopf. T spritzt ihm das Medikament. Als O später erneut den Knopf drückt, verlässt T den O ohne Behandlung, obwohl sie weiß, dass O das Medikament benötigt.

Einordnung

Plötzlich nicht mehr schutzbereit – Abgrenzung Nr. 1 und Nr. 2

Wie funktioniert Jurafuchs?

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