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Übereignung nach § 929 S. 1 BGB: Übergabe durch Besitzdiener
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Der Angestellte A vertritt Smartphonehändler S beim Abschluss eines Kaufvertrags mit K über ein Smartphone. Im Rahmen der Übereignung übergibt und übereignet A dem K das Handy.
Einordnung
Übereignung nach § 929 S. 1 BGB: Übergabe durch Besitzdiener
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