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Übereignung nach § 929 S. 1 BGB: Übergabe durch Besitzdiener

einfach
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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Der Angestellte A vertritt Smartphonehändler S beim Abschluss eines Kaufvertrags mit K über ein Smartphone. Im Rahmen der Übereignung übergibt und übereignet A dem K das Handy.

Einordnung

Übereignung nach § 929 S. 1 BGB: Übergabe durch Besitzdiener

Wie funktioniert Jurafuchs?

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