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Gerichtsstandsvereinbarung nach Streitaufkommen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Der Kläger K aus Köln führt wegen Verzugsschäden in Höhe von €17.000 zunächst außergerichtliche Verhandlungen mit der B-AG (Sitz: Münster). K und B vereinbaren dann schriftlich, dass diese Rechtsstreitigkeit vor dem LG Köln stattfinden soll. K erhebt anschließend dort Klage.
Einordnung
Gerichtsstandsvereinbarung nach Streitaufkommen
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