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Anforderungen an die Ermächtigungsgrundlage (Art. 80 GG) Fall 2
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Der Bundestag beschließt ein Gesetz zur Energiewende, wonach Deutschland aus der Kohleförderung aussteigen soll. Das Gesetz ermächtigt den Bundeswirtschaftsminister, eine Verordnung zum Ausstieg zu einem von ihm für richtig gehaltenen Zeitpunkt zu erlassen. Das Gesetz regelt, dass durch die Verordnung Rechte aus Art. 12 und 14 GG eingeschränkt werden dürfen.
Einordnung
Anforderungen an die Ermächtigungsgrundlage (Art. 80 GG) Fall 2
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Verstoß gegen Wesentlichkeitstheorie (Kampfhundeverordnung)
Die Berliner Landesregierung erlässt eine Verordnung, wonach Hunde, die als „Kampfhunde“ eingestuft werden, nicht gezüchtet werden dürfen. Die Regierung stützt den Erlass der Kampfhundeverordnung auf <a href="https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?templateID=document&xid=167553,58">§ 55 ASOG Bln</a>. Hundehalterin H hält das für rechtswidrig.
Tatbestand der Ermächtigungsgrundlage nicht erfüllt
Der Berliner Senat führt aus fiskalischen Gründen eine besondere Kampfhundesteuer durch den Erlass einer Verordnung nach <a href="https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?templateID=document&xid=167553,58">§ 55 ASOG</a> ein. Hundehalterin H ist der Meinung, dass eine solche Rechtsverordnung nicht vom Zweck des <a href="https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?templateID=document&xid=167553,58">§ 55 ASOG</a> umfasst ist.