Jurafuchs

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Scherzhafte Äußerung und § 16 Abs. 2 StGB

einfach
schwer83 % lösen richtig
7. Mai 2026
10 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

O ist ein lebensfroher Mensch und bittet die T aus Spaß, ihn doch bei nächster Gelegenheit umzubringen. T versteht das Tötungsverlangen als ernst gemeint und tötet den O.

Einordnung

Scherzhafte Äußerung und § 16 Abs. 2 StGB

Wie funktioniert Jurafuchs?

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