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Scherzhafte Äußerung und § 16 Abs. 2 StGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

O ist ein lebensfroher Mensch und bittet die T aus Spaß, ihn doch bei nächster Gelegenheit umzubringen. T versteht das Tötungsverlangen als ernst gemeint und tötet den O.
Einordnung
Scherzhafte Äußerung und § 16 Abs. 2 StGB
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Willensmängel
O wird von seiner Ärztin A fälschlicherweise mit Krebs diagnostiziert, welcher nach Aussage der A innerhalb kürzester Zeit schmerzvoll zum Tod führen wird. Daraufhin bittet O seine Frau F ihn zu töten, um die vermeintlich bevorstehenden Qualen zu vermeiden. F tötet den O.

Depressiver Minderjähriger
Der 17-jährige O teilt seinem besten Freund T in einer für T erkennbar depressiven Stimmungslage an Heiligabend mit, dass er nicht mehr leben möchte und T ihn töten solle, weil ihn seine Freundin verlassen hat. Am ersten Weihnachtsfeiertag hat er die Trauer um seine Freundin bereits vergessen. T bringt den O aufgrund der Äußerung an Weihnachten am zweiten Weihnachtsfeiertag um.