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Zugang unter Anwensenden: Erklärung angereicht und in unmittelbarer Nähe abgelegt
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Personalleiterin P möchte Arbeitnehmer A kündigen. Sie ruft A zu einem Personalgespräch zu sich ins Büro. P erklärt A die Situation und legt ihm die schriftliche Kündigung vor, damit er diese mitnehme. A weigert sich das Schreiben entgegenzunehmen und verlässt den Raum.
Einordnung
Zugang unter Anwensenden: Erklärung angereicht und in unmittelbarer Nähe abgelegt
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Zugang unter Anwensenden: Erklärung nur gezeigt, treuwidrige Zugangsvereitelung
Personalleiter P möchte Arbeitnehmerin A kündigen. Er ruft A am 30.4 zu einem Personalgespräch zu sich ins Büro. P erklärt A, er halte hier As Kündigungsschreiben in der Hand. Bevor er weiterreden kann, stürmt A aus dem Raum. Die Kündigung erreicht A deshalb erst am 2.5 postalisch.
Grundfall: Ausschlussfrist wird versäumt
Die Reha-GmbH kündigt Pfleger P zum 31.8. betriebsbedingt. Tatsächlich hätte R die Krankenschwester K kündigen müssen. P geht die Kündigung am 1.6. (Mi.) zu. Am 23.06. (Do) zeigt er den Brief seiner Mitbewohnerin Lawra und fragt, ob er sich hiergegen verteidigen könne.