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Stille Sicherungszession
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Architekt A nimmt bei Bank B ein Darlehen auf. Sie einigen sich, dass A der B zur Sicherheit die Kaufpreisforderung aus dem geplanten Verkauf seines Hauses abtritt. Damit die Zession potentiellen Käufern nicht offengelegt werden muss, berechtigt B den A, die Kaufpreisforderung weiterhin im eigenen Namen einzuziehen.
Einordnung
Stille Sicherungszession
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Rückübertragung bei vollständiger Tilgung
Architekt A nimmt bei der Bank B ein Darlehen auf. Sie einigen sich deshalb, dass A der B zur Sicherheit die Kaufpreisforderung aus einem künftigen Verkauf seines geplanten Hauses abtritt. Nach einiger Zeit hat A die Darlehenssumme der B vollständig zurückgezahlt.

Automatische Rückübertragung durch Bedingung
Architekt und Baunternehmer A nimmt bei der Bank B ein Darlehen auf. Zur Sicherheit tritt A der B die Forderung aus dem künftigen Verkauf seines geplanten und noch zu errichtenden Hauses ab. Zudem haben sie die Rückzahlung des Kredits zur auflösenden Bedingung für die Übertragung der Forderung gemacht. Später wird das Haus tatsächlich wie geplant errichtet und verkauft. A tilgt den Kredit.