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Kein Erwerb der Forderung durch § 1138 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Bauunternehmer U nimmt ein Darlehen bei Bank B auf, das durch eine Buchhypothek gesichert ist. U zahlt das Darlehen voll zurück. B überträgt die Hypothek durch Abtretung der Forderung dennoch an den unwissenden Kredithai H. H verlangt von U Darlehensrückzahlung.
Einordnung
Kein Erwerb der Forderung durch § 1138 BGB
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