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Temporäre Abwesenheit des Adressaten
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Student S will nach dem Examen das Mietverhältnis für sein WG-Zimmer kündigen. Die Kündigung muss dem Vermieter V bis zum 3.3. (ein Dienstag) erklärt werden. S wirft die Kündigung am späten Abend (22 Uhr) des 2.3. in Vs Briefkasten. V leert den Briefkasten erst nach Rückkehr aus dem Urlaub am 6.3.
Einordnung
Temporäre Abwesenheit des Adressaten
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Wirksamwerden – Zugang bei berechtigter Annahmeverweigerung
V lehnt die Annahme eines Briefes des M ab, weil der Briefträger Nachporto verlangt. Der Brief geht zurück. M schickt ihn erneut, diesmal ausreichend frankiert. Die darin enthaltene Kündigung geht bei V erst drei Tage später und damit nach Ablauf der Kündigungsfrist zu.
Wirksamwerden – gleichzeitiger Zugang Willenserklärung und Widerruf
F will Veränderung. Sie schreibt Vermieter V eine Kündigung, die sie in den Postbriefkasten einwirft. Kurz darauf bereut F dies, sie liebt die Wohnung doch so sehr. F schickt noch einen Widerruf los. V erhält am Tag danach beide Briefe auf einmal. Stressbedingt liest er nur die Kündigung.