4,9(4.676 mal geöffnet in Jurafuchs)
Kein Anwendungsvorrang vor der Generalklausel: Standardmaßnahme tatbestandlich nicht einschlägig
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Jeck J ist nach dem Kölner Karneval volltrunken und kaum noch Herr seiner Sinne. Er setzt zu einem Schluck aus einer Schnapsflasche an, als ihn Polizistin P erblickt. P ergreift die Flasche, gießt den Inhalt aus und wirft die leere Flasche in den Altglascontainer.
Einordnung
Kein Anwendungsvorrang vor der Generalklausel: Standardmaßnahme tatbestandlich nicht einschlägig
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Fall zur Leichtfertigkeit
Räuberin R versetzt dem Opfer O ohne Tötungsvorsatz einen Faustschlag ins Gesicht, um ihn ausplündern zu können. O fällt dabei zu Boden und so unglücklich auf den Hinterkopf, dass er später an einer Gehirnblutung stirbt. Als O am Boden liegt, nimmt R ihm seine Geldbörse weg.
Fall: Verhältnis mehrere Standardermächtigungen zueinander
Bauarbeiter B fährt nach seinem Feierabendbier leicht betrunken, aber noch Herr seiner Dinge, auf einem E-Scooter. Polizistin P verlangt, dass B sich ausweisen soll. B weigert sich. Daraufhin durchsucht P ihn, um B's Personalausweis zur Feststellung seiner Identität zu finden.