Polizeiliche Standardmaßnahmen: 38 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 38 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Polizeiliche Standardmaßnahmen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Vorführung
Kind K wird immer noch vermisst. Nachbarin N erscheint auf die Vorladung der Polizei nicht.
Durchsuchung Überblick
Die Polizei hat gesicherte Tatsachen, dass Bankräuber B die örtliche Sparkasse überfallen will. Polizistin P klingelt bei B, welcher öffnet. P betritt die Wohnung und durchsucht die Wohnung sowie B selbst.

Sicherstellung

Durchsuchung von Wohnungen
Bankräuberin B hat nach einem Coup Unterschlupf bei Freund F gefunden. Sie plant, ihre Serie von Bankrauben am nächsten Tag fortzusetzen. Polizist P erhält einen Tipp zum Aufenthaltsort von B und durchsucht zusammen mit seiner Kollegin K die Wohnung von F nach B.

Durchsuchung von Sachen
Entführer E entführt Kind K eines Millionärs auf offener Straße. Die Polizei verfolgt E und kann ihn auf einer Landstraße stellen. Polizistin P öffnet die Seitentüren und den Kofferraum des Fluchtwagens, um K zu befreien.

Durchsuchung von Personen
Die Dorfpolizisten D und P finden auf ihrer nächtlichen Streifenfahrt den bewusstlosen Jugendlichen J. Nachdem der Rettungswagen verständigt wurde, durchsucht P J. P möchte feststellen, ob J Substanzen bei sich führt, die zu seiner Bewusstlosigkeit geführt haben.
Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Leute)
Regelmäßig trifft sich Hooligan H mit der Polizei Gelsenkirchen und leitet Informationen über die Schalker Hooliganszene weiter. Er informiert die Polizei insbesondere darüber, wann und wo Schlägereien mit verfeindeten Hooligans geplant sind.
Einsatz verdeckter Ermittler
Polizistin P arbeitet auf eigene Faust verdeckt als Kellnerin in der Bar von B. B steht unter Verdacht, in der Bar mit großen Mengen von Kokain und Ecstasy zu handeln. P sammelt durch ihren verdeckten Einsatz Informationen über B.

Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) 1
Die Polizei Düsseldorf hat gesicherte Tatsachen, dass Terrorist T mit einem Auto einen Anschlag auf den kommenden Karnevalsumzug verüben will. Die Polizei hört nach richterlicher Anordnung Ts Telefongespräche mit.
Verdeckte Datenerhebung aus Wohnungen
Die Polizei Essen hat gesicherte Erkenntnisse, dass Mitglied M eines Motorradclubs in den nächsten Tagen einen Anschlag auf den Präsidenten eines verfeindeten Motorradclubs verüben will. Amtsanwärterin A bringt auf eigene Faust zur Überwachung heimlich Wanzen in Ms Wohnung an.
Observation von Nichtverantwortlichen?
Auf den Aufnahmen, die Polizistin P vom Supermarkterpresser E macht, ist auch Vater V mit seinen Kindern zu sehen. Die Aufnahme eines Fotos, auf dem nur E zu sehen ist, wäre nicht möglich gewesen.
Observation mittels verdeckter technischer Mittel 1
Erpresser E hat schon mehrmals in Supermärkten vergiftete Lebensmittel platziert, um Geld von Supermärkten zu erpressen. Die Polizei erhält einen Hinweis, dass E bald wieder zuschlagen will. Polizistin P fertigt auf Anordnung der Behördenleitung heimlich Fotos von E, wie er eine Supermarktfiliale betritt.
Problemfall Verbringungsgewahrsam
Vor dem Lokalderby VFL Osnabrück gegen Preußen Münster sichtet die Polizei mehrere polizeibekannte VFL Ultras vor dem Preußenstadion. Die Polizei erteilt den Ultras einen Platzverweis für das Stadiongelände und bringt sie mit mehreren Polizeiautos zurück zum Bahnhof.
Gewahrsam Überblick, formelle, materielle RMK
Bürgermeisterin B erhält Mails mit Morddrohungen. Die Polizei schickt verstärkt Streifen zum Wohnhaus der B. Die Streifenpolizisten S und P entdecken auf ihrer nächtlichen Runde den Wutbürger W, der offen eine Waffe mit sich führt. S und P nehmen W mit zur nächsten Polizeidienststelle und sperren ihn bis zum Morgen in eine Zelle.
Meldeanordnung
Die Polizei hält es für wahrscheinlich, dass Rechtsradikaler R in Zukunft einen Anschlag auf den Stadtrat verüben könnte. Die Polizei verfügt deshalb, dass R jeden Mittwoch zur Zeit der Stadtratssitzung bei der Polizeidienststelle vorstellig werden muss.
Aufenthaltsgebot und Kontaktverbot
Rechtsradikaler R ist Mitglied einer rechten Terrorzelle. Erklärtes Ziel der Terrorzelle ist es, die BRD aufzulösen. R kauft einen Haufen von Munition und Waffen. Die Polizei untersagt R daraufhin, sich ohne Erlaubnis der Polizei von seinem Wohnsitz zu entfernen und Kontakt zu den anderen Mitgliedern der Terrorzelle aufzunehmen.
Platzverweis Abgrenzung Aufenthaltsverbot
Platzverweis Überblick
Aktivist A setzt sich gegen Massentierhaltung ein. Er fährt nach Rheda Wiedenbrück und setzt sich mitten auf die Zufahrtsstraße zu einem großen Schlachtbetrieb. Polizistin P fordert A auf, die Einfahrt zu verlassen und diese nicht wieder zu betreten.
Überblick Standardmaßnahmen Einschränkung der räumlichen Bewegungsfreiheit
Mehrere Fans von Schalke 04 hat es hart getroffen: Gegen Ultra U erließ die Polizei ein Aufenthaltsverbot für das Gebiet rund um das Stadion, gegenüber Hooligan H sprach die Polizei eine Meldeauflage aus und Schläger S wurde nach dem letzten Spiel in polizeilichen Gewahrsam genommen.
Erkennungsdienstliche Maßnahmen
Hooligan H ist glühender BVB-Fan. Er fällt bei Spielen immer wieder durch Gewalttaten auf. Die Polizei fertigt Fotos von H an und nimmt sie in ihre Hooligan-Datei auf. Die Fotos werden mit Videoaufnahmen der Spiele verglichen.
Durchsetzungsinstrumente Identitätsfeststellung
Der als Eisbär verkleidete E läuft am Rosenmontag orientierungslos am Kölner Rheinufer herum. Polizistin P hält E an und fragt, wie er heißt und wo er wohnt. E antwortet, er sei Eisbär Knut und wohne im Berliner Zoo. P verlangt die Ausweispapiere von E heraus.
Identitätsfeststellung
Azubi A verirrt sich auf den Bremer Platz, ein großer Umschlagplatz für Drogen in Münster. Polizistin P verlangt von A, dass er ihr Vor- und Nachnamen sowie Wohnanschrift sagen soll.
Vorladung
Kind K wird immer noch vermisst. Die Polizei trifft Nachbarin N nun aber nicht an und lädt sie deshalb zur Befragung vor.
Befragung
Kind K kommt nicht vom Spielplatz zurück. Die Eltern E rufen sofort die Polizei. Polizist P fragt Nachbarin N, ob und wann sie K gesehen hat.
Verdeckte Datenerhebung (Überblick)
Die Polizei hat den Hinweis bekommen, dass Berufsbankräuber B morgen die lokale Sparkasse ausrauben will. Um dies zu verhindern, observiert die Polizei B seit den frühen Morgenstunden.
Offene Bild-/Tonaufzeichnung, Videoüberwachung
Häufig zünden Hooligans vom BVB auf der Südtribüne verbotene Feuerwerke. Beim Lokalderby gegen Schalke 04 fotografiert die Polizei deswegen offen die Südtribüne, um rechtzeitig gegen das Zünden einschreiten zu können.
Verkehrskontrolle
Studentin S ist auf dem Rückweg vom Urlaub in den Niederlanden. Die Polizei hält sie an, verlangt, dass S ihren Führerschein herausgeben und den Kofferraum öffnen soll. S befindet sich auf einer Straße, auf der erfahrungsgemäß Drogen geschmuggelt werden.
Erkennungsdienstliche Maßnahmen
Bankräuber B ist polizeilich mehrmals durch Bankraube aufgefallen. Er lungert seit Tagen vor einer Bankfiliale herum, sodass die Polizei gerufen wird. Nach der Aufforderung sich auszuweisen, versucht B wegzurennen. Polizist P nimmt B mit auf die Wache und nimmt einen Fingerabdruck.
Identitätsfeststellung
Studentin S sitzt in ihrem Lieblingsimbiss auf der Kö. Plötzlich stürmt die Polizei das Gebäude und verlangt von S und allen anderen Anwesenden, Namen und Wohnanschrift zu nennen. Die Polizei bekam den Hinweis, die Imbissbetreiberin handele mit Drogen im großen Stil.
Vorladung
Hundeliebhaber H vermisst noch immer seinen Dackel Dexter. Er ruft die Polizei. Die Polizei trifft Nachbarin N nun aber nicht an und lädt sie deshalb zur Befragung vor.
Befragung
Hundeliebhaber H vermisst seinen Dackel Dexter und ruft die Polizei. Polizist P fragt Nachbarin N, ob und wann sie Dexter gesehen hat.
Prüfungsstruktur der Standardmaßnahmen (Grundfall)
Drogendealer D aus Münster wurde mehrmals auf dem Bremer Platz beim Drogendealen erwischt. Als Polizist P ihn dort erblickt, erteilt er ihm nach einer Anhörung ein Aufenthaltsverbot für den Bremer Platz für drei Monate. Wutentbrannt verlässt D den Bremer Platz.
Fall: Verhältnis mehrere Standardermächtigungen zueinander
Bauarbeiter B fährt nach seinem Feierabendbier leicht betrunken, aber noch Herr seiner Dinge, auf einem E-Scooter. Polizistin P verlangt, dass B sich ausweisen soll. B weigert sich. Daraufhin durchsucht P ihn, um B's Personalausweis zur Feststellung seiner Identität zu finden.
Kein Anwendungsvorrang vor der Generalklausel: Standardmaßnahme tatbestandlich nicht einschlägig
Jeck J ist nach dem Kölner Karneval volltrunken und kaum noch Herr seiner Sinne. Er setzt zu einem Schluck aus einer Schnapsflasche an, als ihn Polizistin P erblickt. P ergreift die Flasche, gießt den Inhalt aus und wirft die leere Flasche in den Altglascontainer.
Anwendungsvorrang vor der Generalklausel: Standardermächtigung einschlägig, aber Voraussetzungen nicht erfüllt
Polizist P nimmt Randalierer R fest. Bevor P den R in die Zelle sperrt, nimmt P dem R seinen Glücksbringer, einen kleinen Plüsch-Schornsteinfeger ab. Diesen verwahrt er in einem Schrank auf der Polizeiwache.
Anwendungsvorrang vor der polizeilichen Generalklausel
Polizistin P ist auf Streife am Dortmunder Phoenix-See. Schnell wird sie auf eine Gruppe Jugendlicher aufmerksam, die hochprozentigen Alkohol zu sich nehmen. P fordert die Jugendlichen auf, den Schnaps herauszugeben. Zähneknirschend kommen sie dem Verlangen nach.
Begriff der Standardmaßnahme
Studentin S setzt sich nach einer durchzechten Nacht in der Jüdefelderstraße in Münster auf ihr Rad, um nach Hause zu fahren. Fahrradpolizist P bemerkt S, die in Schlangenlinien fährt. P fordert S auf, sich auszuweisen.
Grundfall zur Standardmaßnahme
Hooligan H ist nach einer Niederlage seines Lieblingsvereins Schalke 04 frustriert. Auf der Shoppingstraße von Gelsenkirchen tritt er wahllos gegen Mülleimer. Polizistin P wird auf H aufmerksam und erteilt ihm einen Platzverweis für die Shoppingstraße.
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