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Störung der Geschäftsgrundlge: Hyperinflation, Weltwirtschaftskrise
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V verkauft K im November 2021 die Anteile an ihrer Craft Beer GmbH für €500.000. Die erste Hälfte des Kaufpreises verlangt sie sofort, die zweite soll im Juli 2022 fällig sein. Im Dezember setzt eine nicht absehbare, massive Inflation ein, sodass bis Juli die Kaufkraft um 80% sinkt (statt wie üblich 2%).
Einordnung
Störung der Geschäftsgrundlge: Hyperinflation, Weltwirtschaftskrise
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Einseitiger Motivirrtum
Romeo (R) kauft beim Feinkostladen (F) seine Vertrauens frisches Sushi. Dieses will er mit seiner neuen Tinderbekanntschaft Julia (J) auf einem ihrer ausgedehnten Corona-Spaziergänge verspeisen. J taucht nicht auf. R will das Sushi zurückgeben.

Verwendungsrisiko
Romeo (R) kauft beim Feinkostladen (F) seines Vertrauens frisches Sushi. Er erzählt F, er kaufe dies, um es mit seiner neuen Tinderbekanntschaft Julia (J) auf einem ihrer ausgedehnten Corona-Spaziergänge zu verspeisen. J taucht nicht auf. R will das Sushi zurückgeben.