Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB: 10 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 10 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung (BGH, Urt. v. 12.01.2022 – XII ZR 8/21): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Als unmittelbare Reaktion auf die COVID-19-Pandemie mussten im März 2020 die Einzelhändler ihre Läden schließen. Da viele Händler ihre Geschäftsräume lediglich angemietet hatten, stellte sich die Frage, ob sie verpflichtet waren, für den Zeitraum Miete zu zahlen. Die Instanzgerichte kamen hier zunächst zu unterschiedlichen Ergebnissen. Mit der hier behandelten Entscheidung äußerte sich der BGH erstmalig zu dieser Frage und sorgte für Klarheit. Er bediente sich hierfür eines Instituts, welches seine Anfänge in der Hyperinflation 1923 nahm: Der Störung der Geschäftsgrundlage!

Verwendungszweckstörung - Krönungszugsfall
V vermietet M den Zugang zu seinem Balkon am Rosenmontag für €150. M will von dort den Düsseldorfer Karnevalsumzug und das Prinzenpaar beobachten. Gesundheitsminister L verbietet den Umzug wegen der Corona-Pandemie. M möchte die Miete nun nicht mehr zahlen.

Leistungserschwerung II - Abgrenzung zu § 275 Abs. 2 BGB
V handelt mit OP-Masken. Sie verkauft Krankenhausbetreiberin K 100.000 Masken für €0,10/Stück. V selbst kauft die Masken für €0,05/Stück ein. Plötzlich setzt die Corona-Pandemie ein und der Einkaufspreis steigt auf €0,30 an. V will K die Masken nun nicht mehr liefern.
Leistungserschwerung – Gattungsschuld
Fehlen der Geschäftsgrundlage
K und B wollen Grundstücke tauschen. In einem notariellen Vertrag verpflichten sie sich, ihre unvermessenen Grundstücke von jeweils „ca. 28.000m²“ zu übertragen. Diese sind in einem beigefügten Lageplan eingezeichnet. Bs Grundstück ist tatsächlich nur 18.000 m² groß, was beide erst später erfahren.
Störung der Geschäftsgrundlge: Hyperinflation, Weltwirtschaftskrise
V verkauft K im November 2021 die Anteile an ihrer Craft Beer GmbH für €500.000. Die erste Hälfte des Kaufpreises verlangt sie sofort, die zweite soll im Juli 2022 fällig sein. Im Dezember setzt eine nicht absehbare, massive Inflation ein, sodass bis Juli die Kaufkraft um 80% sinkt (statt wie üblich 2%).

Verwendungsrisiko
Romeo (R) kauft beim Feinkostladen (F) seines Vertrauens frisches Sushi. Er erzählt F, er kaufe dies, um es mit seiner neuen Tinderbekanntschaft Julia (J) auf einem ihrer ausgedehnten Corona-Spaziergänge zu verspeisen. J taucht nicht auf. R will das Sushi zurückgeben.
Einseitiger Motivirrtum
Romeo (R) kauft beim Feinkostladen (F) seine Vertrauens frisches Sushi. Dieses will er mit seiner neuen Tinderbekanntschaft Julia (J) auf einem ihrer ausgedehnten Corona-Spaziergänge verspeisen. J taucht nicht auf. R will das Sushi zurückgeben.
Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Ladenschließung
Elternschenkung – Widerruf nach Ende der Lebensgemeinschaft des Kindes
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