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§ 30 I Nr. 1: Mitglied einer Bande
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T, H und C treiben seit einiger Zeit gemeinsam Handel mit Heroin. Sie verkaufen dabei abwechselnd Heroin an Kunden.
Einordnung
§ 30 I Nr. 1: Mitglied einer Bande
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§ 30 I Nr. 2: gewerbsmäßig
Der 35-jährige D verkauft dem 16-jährigen M eine Konsumeinheit Amphetamin. D verkauft regelmäßig Minderjährigen Betäubungsmittel, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen.

§ 30 I Nr. 3: leichtfertige Todesverursachung
D spritzt der sichtlich fertigen O eine Dosis Heroin. O stirbt an einer Überdosis.