4,8(15.346 mal geöffnet in Jurafuchs)
Gutgl. Erwerb
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

V ist Inhaber einer Buchhypothek am Grundstück des E, die einen Anspruch des V gegen K sichert. V tritt die Forderung an H ab. H will bei Fälligkeit in das Grundstück vollstrecken. K steht gegen die Forderung ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 Abs. 1 BGB) zu. H weiß hiervon nichts.
Einordnung
Gutgl. Erwerb
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Tatbestandsmerkmal "Mensch" – Leibesfrucht
Die im 4. Monat schwangere S trinkt große Mengen Alkohol. Infolge des Alkoholkonsums stirbt der Fötus in der 19. Schwangerschaftswoche ab.

Einreden des persönlichen Schuldners
V ist Inhaber einer Buchhypothek am Grundstück des E, die einen Anspruch (§ 433 Abs. 2 BGB) des V gegen K sichert. V tritt die Forderung an H ab, die Abtretung wird im Grundbuch eingetragen. H klagt nach Fälligkeit sowohl gegen E, als auch gegen K. K steht gegen die Forderung ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 Abs. 1 BGB) zu. H weiß hiervon nichts.