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Paketvertrag, § 327a BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

K möchte einen neuen Fernseher. Deswegen geht sie in den Elektronikfachmarkt der V. Dort ist das von K gewünschte Modell zusammen mit einem Ein-Jahres-Abo von dem Streaming-Dienst „Himmel“ im Angebot. K freut sich über den Schnapper und kauft den Fernseher von V.
Einordnung
Paketvertrag, § 327a BGB
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Fall: Subjektiver Mangel
Verbraucherin V kauft bei Händlerin H einen 24h-Online-Zugang für ihren Lieblingsfilm in ultra-HD. Die Bildqualität lässt V extra in den Vertrag aufnehmen. Als V den Stream abspielen will, stellt sie erschrocken fest, dass das Bild völlig verpixelt ist.

Fall: Objektiver Mangel
Der Streaming-Dienst D wirbt mit Künstlerin K. Das Streamen ihrer drei Alben soll ausschließlich bei D möglich sein. Fan F schließt deshalb mit D einen Vertrag über die Nutzung des Dienstes. In der App des D muss F aber feststellen, dass ausschließlich die ersten zwei Alben der K erhältlich sind.