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Auktion – Halten eines Katalogs als Abgabe eines Gebots
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Auktionator A präsentiert bei einer Versteigerung eine antike Vase zum Aufrufpreis von €2.000. A kennt den Bieter C schon lange und weiß, dass C solange mitbieten möchte, wie C den Versteigerungskatalog für A sichtbar senkrecht in der rechten Hand hält.
Einordnung
Auktion – Halten eines Katalogs als Abgabe eines Gebots
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