Jurafuchs

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§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB – für eine Vielzahl von Verträgen

einfach
schwer97 % lösen richtig
7. Mai 2026
12 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

F hat drei Wohnungen gekauft. Für die erste Wohnung schließt sie mit M einen Mietvertrag ab. In diesem steht in § 3, dass der Mieter die erforderlichen Schönheitsreparaturen trägt. Den Mietvertrag möchte F später auch für die zwei anderen Wohnungen verwenden.

Einordnung

§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB – für eine Vielzahl von Verträgen

Wie funktioniert Jurafuchs?

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