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Nötigung als zweiaktiges Delikt
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Ts Exfrau F ist die neue Frau von O. T droht O, ihn umzubringen, falls er Ts Kontakt zu F nicht duldet und wirft O beleidigende Aussagen an den Kopf.
Einordnung
Nötigung als zweiaktiges Delikt
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Nötigungsspezifischer Zusammenhang
T teilt seinem Einbrecherkollegen O mit, dieser solle beim nächsten „Bruch“ dabei sein. T werde sonst Os Bewährungshelfer neue vermeintliche Straftaten des O erzählen. O willigt ein und begeht die Tat mit T, weil O sich ohnehin mit weiteren Einbrüchen etwas dazuverdienen wollte.
Fehlender Nötigungsspezifischer Zusammenhang – Versuch der Nötigung
U schuldet X €200. X sagt U, dass ihm „seine Schläger einen Besuch abstatten”, sollte U nicht umgehend zahlen. U weiß, dass X keine Schlägertruppe kennt, erinnert sich aber durch die Ankündigung des X an die Schulden und begleicht diese.