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Meinungsfreiheit 1
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T fährt mit überhöhter Geschwindigkeit und wird bei einer Geschwindigkeitskontrolle durch den Polizisten P angehalten. Während P sich um die Formalia kümmert, bezeichnet die über diese Art von Verkehrsmessungen verärgerte T den P als "Wegelagerer" (= Straßenräuber).
Einordnung
Meinungsfreiheit 1
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Meinungsfreiheit 3 - Böhmermann
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