4,7(11.488 mal geöffnet in Jurafuchs)
Schuldfähigkeit bei erwachsenen Tätern
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Schuldunfähigkeit unter 14 Jahren
T wurde am 15. März 2012 um 13 Uhr geboren. Sie beschädigt am 15. März 2026 um 10 Uhr morgens vorsätzlich und rechtswidrig das Fahrrad ihres Erzfeinds E (§ 303 Abs. 1 StGB). Sie glaubt, erst um 13 Uhr 14 Jahre alt zu werden.

Alkoholrausch als seelische Störung und Schuldfähigkeit (§ 20 StGB)
Die 19-Jährige alkoholungewöhnte T und der 20-jährige O feiern wegen der neuerlichen Corona-Maßnahmen bei sich zu Hause eine einsame Party mit viel Doppelkorn und lauter Musik. Völlig betrunken (BAK zum Tatzeitpunkt 3,5 ‰) und frustriert über ihr geplatztes Auslandssemester fügt T dem O mit einer kaputten Bierflasche Wunden an den Unterarmen zu. In diesem Zustand ist T nicht mehr fähig, das Unrecht der Tat einzusehen.