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Analoge Anwendung von § 952 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
E ist Eigentümer eines Autos. Dieses verkauft und übereignet er an K, der den Kaufpreis bar entrichtet. Aus Vergesslichkeit behält E die Zulassungsbescheinigung Teil II bei sich. K fordert die Übereignung der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Einordnung
Analoge Anwendung von § 952 BGB
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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