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Dreieckserpressung - persönliches Näheverhältnis fehlt
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

A und B wollen in die Pizzeria des P einbrechen und vorhandenes Bargeld an sich nehmen. Sie trauen sich selbst jedoch nicht und wollen O überreden. Dieser weigert sich, bis die beiden ihm mit einem empfindlichen Übel drohen. O bricht ein und nimmt das Geld weg.
Einordnung
Dreieckserpressung - persönliches Näheverhältnis fehlt
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Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht 1
T nötigt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm € 300 in Scheinen zu übergeben.

Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht nur auf Behältnisinhalt
T nötigt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm die getragene Tasche zu überreichen, um darin enthaltene Wertgegenstände wegzunehmen. Als T die Tasche öffnet, enthält sie jedoch nichts Wertvolles und T wirft diese achtlos weg.