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Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht: Vollmacht wird gegenüber Drittem erteilt (Außenvollmacht)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die B hat einen Blumenladen. Da sie gerade sehr viel Stress hat, bietet ihr Mann M an, die Blumenbestellungen für ihren Laden zu übernehmen. B findet das prima. Sie ruft bei ihrem Lieferanten L an und teilt ihm mit, dass zukünftig M die Bestellungen für ihren Laden tätigen werde.
Einordnung
Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht: Vollmacht wird gegenüber Drittem erteilt (Außenvollmacht)
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Formfreiheit der Vollmacht (§ 167 Abs. 2 BGB)
V möchte sein Ferienhaus im Schwarzwald an den Interessenten I verkaufen. Da V in Berlin wohnt, bittet er seinen Freund F, für ihn zum Notartermin zu gehen und dort den Kaufvertrag zu unterschreiben und die Auflassung zu erklären. V schickt F eine entsprechende Vollmacht per E-Mail.