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Regelungswirkung eines behördlichen Hinweises

einfach
schwer81 % lösen richtig
7. Mai 2026
15 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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B betreibt eine Bäckerei. Dort hat er Tische aufgestellt, an denen Kunden ihre Waren und Getränke verzehren können. Die zuständige Behörde erklärt B schriftlich, dass B nach § 2 Abs. 1 GastG eine Genehmigung benötige.

Einordnung

Regelungswirkung eines behördlichen Hinweises

Wie funktioniert Jurafuchs?

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