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Erpressung nach § 253 StGB – Abgrenzung Warnung und Drohung

einfach
schwer43 % lösen richtig
7. Mai 2026
2 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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B ist Os Bruder und täuscht ihr vor, dass er erpresst werde. Er solle €1000 bezahlen, sonst würde er von T „heimgesucht“. O gibt B das Geld, damit ihrem geliebten Bruder nicht geschieht.

Einordnung

Erpressung nach § 253 StGB – Abgrenzung Warnung und Drohung

Wie funktioniert Jurafuchs?

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