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Erpressung nach § 253 StGB – Abgrenzung Warnung und Drohung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

B ist Os Bruder und täuscht ihr vor, dass er erpresst werde. Er solle €1000 bezahlen, sonst würde er von T „heimgesucht“. O gibt B das Geld, damit ihrem geliebten Bruder nicht geschieht.
Einordnung
Erpressung nach § 253 StGB – Abgrenzung Warnung und Drohung
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Erpressung nach § 253 StGB – Abgrenzung Warnung und Drohung
T spielt der Prostituierten P vor, dass diese von diversen Zuhältern mit dem Leben bedroht werde. P könnte sich aber schützen, wenn sie T €6.000 gebe, die dieser an die Zuhälter weiterleiten würde. P zahlt. Die behauptete Bedrohungslage lag jedoch nie vor.

Drohung mit Gewalt gegen Dritte 1
T möchte Os im Safe gelagerte Goldbarren. Damit sie diese bekommt, bricht sie in Os Haus ein. Sie droht O damit, Os Tochter Gewalt anzutun, wenn dieser ihr nicht die Goldbarren aus dem Safe holt. O übergibt diese.