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Klagerücknahme nach Beginn mündlicher Verhandlung, aber vor dem Stellen der Anträge
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

K erhebt Klage mit zwei Anträgen, jeweils über €5.000. In der mündlichen Verhandlung stellt K nur noch einen der beiden Anträge. B hat in der mündlichen Verhandlung noch keinen Antrag auf Klageabweisung gestellt, beteiligt sich aber an Gesprächen zur Erörterung der Sach- und Rechtslage. Er widerspricht außerdem der Beschränkung auf nur einen der ursprünglichen Anträge des K.
Einordnung
Klagerücknahme nach Beginn mündlicher Verhandlung, aber vor dem Stellen der Anträge
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Wegfall des Klageanlasses vor Rechtshängigkeit
K klagt gegen B auf Zahlung von €3.000. Nach Klageeinreichung, aber bevor die Klage dem B zugestellt wird, zahlt B den geforderten Betrag.

Wegfall des Klageanlasses nach Rechtshängigkeit
K klagt gegen B auf Zahlung von €3.000. Nachdem B die Klage erhalten hat, zahlt er den geforderten Betrag an K.