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Rechtsfolge Grundfall: Unterlassen der hoheitlichen Maßnahme
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Gemeinde G beginnt vor Ns Grundstück mit einer Großbaustelle zur Erhaltung der Straße. Die Immissionen der Baustelle übersteigen die Richtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) erheblich, sodass N sich nicht mehr in seinem Garten aufhalten oder lüften kann. N will, dass G es unterlässt, die Richtwerte dauerhaft zu überschreiten.
Einordnung
Rechtsfolge Grundfall: Unterlassen der hoheitlichen Maßnahme
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Rechtsweg und Statthafte Klageart
N wird immer noch durch die Baustelle der Gemeinde G zur Erhaltung der Gemeindestraße belästigt. N will, dass G beim Bau die Werte der TA-Lärm einhält. Gespräche mit der G blieben erfolglos. N erhebt Klage zum Verwaltungsgericht.
Grundfall: Realhandeln - Jurafuchs
Die Vereinigung „Rightlingen“ veranstaltet von Ausschreitungen geprägte Demos. Im Vorfeld jeder Demo hängt der Gemeinderat der niedersächsischen Gemeinde G Plakate auf, auf denen er vor den Demos warnt. Versammlungsleiter R will, dass G zukünftig keine Plakate mehr aufhängt.