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Verdeckte Überwachung öffentlich zugänglicher Räume
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Einzelhändler E installiert heimlich Videokameras in Verkaufsräumen. Bei Videoauswertung sieht er, wie Kassierer K sich mehrfach Zigaretten einsteckt. E kündigt K fristlos. Anlass für Überwachung seien Inventurverluste, wohl aufgrund von Mitarbeiterdiebstählen, gewesen. Konkrete Verdachtsmomente gegen K lagen nicht vor.
Einordnung
Verdeckte Überwachung öffentlich zugänglicher Räume
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Eindringen in Privatsphäre des Arbeitnehmers
Arbeitnehmerin A, die häufig krankheitsbedingt fehlt, ist zuletzt wegen Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben. Ihr Chef C bezweifelt dies trotz Vorliegens einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und lässt A zur Überprüfung ihrer Arbeitsunfähigkeit von Privatdetektiv observieren. Dabei werden Videoaufnahmen erstellt.
"Früchte des verbotenen Baumes"
Geschäftsleiter G des Großhandelsmarktes öffnet wegen Diebstahlsverdachts den verschlossenen Spind des Verkaufsmitarbeiters V. Bei der Durchsuchung werden entwendete Waren entdeckt. G kündigt dem V fristlos. Der bei Durchsuchung auch anwesende Mitarbeiter M soll im Kündigungsschutzprozess als Zeuge gehört werden.