4,7(32.244 mal geöffnet in Jurafuchs)
Nichtigkeit bei anfänglicher Ohne-Rechnung-Abrede (§ 134 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
B hat seine Glastür zerbrochen und beauftragt U mit der Reparatur. U möchte Steuern sparen und bietet B an „Ohne-Rechnung“ zu arbeiten. B freut sich über den günstigeren Preis. Nach der Abnahme stellt sich heraus, dass U die Tür nicht ordnungsgemäß repariert hat.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Nichtigkeit bei anfänglicher Ohne-Rechnung-Abrede II (§ 134 BGB)
B hat seine Glastür zerbrochen und beauftragt U mit der Reparatur. U möchte Steuern sparen und bietet B an, „Ohne-Rechnung“ zu arbeiten. Nach der Abnahme möchte B nicht zahlen.
Nichtigkeit bei nachträglicher Ohne-Rechnung-Abrede (§ 134 BGB)
B hat seine Glastür zerbrochen und beauftragt U für die Reparatur. Nach Vertragsschluss schlägt U dem B vor, "Ohne-Rechnung" zu arbeiten. B freut sich über den günstigeren Preis. Nach der Abnahme stellt sich heraus, dass U die Tür nicht ordnungsgemäß repariert hat.