4,8(19.201 mal geöffnet in Jurafuchs)
Unbeachtlichkeit eines entgegenstehenden wirklichen Willens - § 679 Alt. 1 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Grundstückseigentümer G ist laut der für ihn gültigen Gemeindesatzung dazu verpflichtet, den Gehweg vor seinem Haus im Winter zu streuen. Er kommt dieser Verpflichtung jedoch nicht nach, weil er dafür kein Geld ausgeben möchte. Ohne vorherige Absprache mit G streut Nachbar N für G mit.
Einordnung
Unbeachtlichkeit eines entgegenstehenden wirklichen Willens - § 679 Alt. 1 BGB
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Verhinderter Suizid – § 679 BGB analog?
Content Note: Suizid. A schwimmt im Rhein, als er sieht, wie B sich mit Suizidbabsicht von einer Brücke in den Fluss stürzt. A gelingt es, den B, der noch bei Bewusstsein ist, zu retten. Anschließend fährt A den B mit dem Taxi ins Krankenhaus.
Unbeachtlichkeit eines entgegenstehenden wirklichen Willens - § 679 Alt. 2 BGB
Die Eltern der 8-jährigen K sind geschieden. K lebt bei ihrem Vater V und seiner Freundin F. Da ihre Mutter M weder den von ihr geschuldeten Unterhalt für V, noch denjenigen für K bezahlen will, sorgt F finanziell für V und K und deckt die erforderlichen Ausgaben.