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Eigentumsvorbehalt: gutgläubiger Wegerwerb, § 161 Abs. 3 BGB, aber § 936 Abs. 3 BGB

einfach
schwer82 % lösen richtig
7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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V veräußert und übergibt K unter Eigentumsvorbehalt eine Maschine. Noch vor der vollständigen Zahlung durch K veräußert V die Maschine unter Abtretung des Herausgabeanspruchs weiter an den Dritten D. D weiß nichts von der Vereinbarung zwischen V und K.

Einordnung

Eigentumsvorbehalt: gutgläubiger Wegerwerb, § 161 Abs. 3 BGB, aber § 936 Abs. 3 BGB

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