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Verklicken bei Abgabe elektronischer Willenserklärung mit Maustaste
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V inseriert sein Sportflugzeug auf eBay. Als der gewünschte Preis voraussichtlich nicht erzielt wird, klickt V irrtümlich auf „Auktion sofort zum Höchstgebot beenden“ anstelle von „Angebot zurücknehmen“. K ist zu dem Zeitpunkt Höchstbietende.
Wie funktioniert Jurafuchs?
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K bestellt im Onlineshop des V einen Laptop für €245 und erhält eine automatische Versandbestätigung. V erklärt die Anfechtung, weil er sich beim Einstellen des Preises in seinem Shop-Backend vertippt habe. Der Preis sollte eigentlich €2.650 betragen.
Übermittlungsfehler bei Softwareeinsatz
K bestellt im Onlineshop des V einen Laptop für €245 und erhält eine automatische Versandbestätigung. V hatte bei Erstellung des Angebots einen Preis von €2.650 angegeben. Seine Shop-Software hat jedoch fehlerhaft €245 angezeigt. V erklärt die Anfechtung.