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Konsens: Übereinstimmung des wirklichen Willens
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V will sein Gemälde für €980 verkaufen. Er vertippt sich und schickt K ein Angebot über €890. K weiß, dass V eigentlich €980 haben will. Bei der Annahme vertippt sich K ebenfalls und antwortet: „Mit €98 bin ich einverstanden“. V erkennt den Tippfehler des K.
Einordnung
Konsens: Übereinstimmung des wirklichen Willens
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Konsens nach objektivem Erklärungswert, obwohl der wirkliche Wille nicht übereinstimmt
V will sein Gemälde für €980 verkaufen. Er vertippt sich jedoch und schickt K ein Angebot über €890. K ist damit einverstanden und antwortet: „Okay, abgemacht!“. Den wahren Willen von V hatte er nicht erkannt.
Offener Dissens über wesentlichen Vertragsbestandteil
V und K verhandeln über den Preis einer Maschine. V bietet die Maschine zum Preis von €5.000 an. K erwidert, dass er die Maschine für €4.500 kauft.