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Körperverletzung und Schmerzensgeld nach § 823 BGB („Samenzellen-Fall“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Patient P unterzieht sich einer Operation, durch die er zeugungsunfähig werden wird. Um dennoch später Kinder haben zu können, lässt er vorher Samenzellen einfrieren. Mitarbeiter K des Krankenhauses vernichtet die Samenzellen versehentlich.
Einordnung
Körperverletzung und Schmerzensgeld nach § 823 BGB („Samenzellen-Fall“)
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