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Körperverletzung und Schmerzensgeld nach § 823 BGB („Samenzellen-Fall“)

einfach
schwer76 % lösen richtig
7. Mai 2026
20 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Patient P unterzieht sich einer Operation, durch die er zeugungsunfähig werden wird. Um dennoch später Kinder haben zu können, lässt er vorher Samenzellen einfrieren. Mitarbeiter K des Krankenhauses vernichtet die Samenzellen versehentlich.

Einordnung

Körperverletzung und Schmerzensgeld nach § 823 BGB („Samenzellen-Fall“)

Wie funktioniert Jurafuchs?

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